AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 
  1. Vermittlung

„Unsere Urlaubszeit“ Simone Lehmann, Wennerweg 3a, 21436 Marschacht, (nachfolgend „Unsere Urlaubszeit“) vermittelt Ferienwohnungen/Ferienhäuser im Namen und mit Vollmacht des Vermieters/Eigentümers. „Unsere Urlaubszeit“ ist nur als Vermittler tätig. Die Vermittlung erfolgt im Namen und für Rechnung des Vermieters/Eigentümers. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter/Eigentümer. Sämtliche von „Unsere Urlaubszeit“ angebotenen Leistungen für Mieter werden ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Die Durchführung der Reise gehört nicht zu den Vertragspflichten unserer Vermittlung. Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

 

  1. Vertragsschluss

Die angegebenen Preise gelten für den angegebenen Zeitraum. Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Für den Vermieter wird der Vertrag erst durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der ursprünglichen Buchung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt oder die berechnete Anzahlung leistet. Die Unterbringungsleistung ist stets die wesentliche Hauptleistung. „Unsere Urlaubszeit“ ist kein Reiseveranstalter. Der Vertrag kommt zwischen dem Eigentümer/Vermieter des Ferienobjekts und dem Mieter zustande. Soweit es weitere Geschäftsbedingungen für den Hauptvertrag gibt, werden wir den Mieter vor Abschluss des Vertrages auf diese Bedingungen hinweisen und die Möglichkeit der Kenntnisnahme aufzeigen.

Der Mieter steht dafür ein, dass auch seine Mitmieter (z. B. Familie, Freunde), die das Ferienobjekt nutzen, sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, auch ohne ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernehmen. Es ist dem Mieter verwehrt, seine Haftung auf andere Nutzer, die das Objekt mit seinem Einverständnis nutzen, abzuwälzen.

 

  1. Vertragspflichten „Unsere Urlaubszeit“

Die vertragliche Leistung von „Unsere Urlaubszeit“ ist die Vermittlung von Verträgen zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjektes auf der Basis der Buchungsanfrage und der Verfügbarkeit. „Unsere Urlaubszeit“ sorgt für die Abwicklung und Abrechnung buchungsrelevanter Vorgänge. Ein besonderer Auskunftsvertrag kommt nicht zustande.

  1. Anreise und Abreise

Die angegebenen Anreise- und Abreisezeiten sind verbindlich. Soweit nicht abweichend vereinbart, steht das Ferienobjekt am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr übergeben werden. Am Abreisetag ist das Objekt vertragsgerecht (besenrein, entsorgter Müll, geleerte Spülmaschine (siehe Ziffer 9.6)) zu verlassen und die Schlüssel sind absprachegemäß zurückzugeben.

  1. Zahlungen

In der Regel wird zusammen mit der Buchungsbestätigung der gebuchte Zeitraum abgerechnet. 20 Prozent des Gesamtpreises sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und binnen 7 Tagen auf das angegebene Konto zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Die Kosten für Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Mietbeginn sind sofort in voller Höhe fällig. Die Zahlungsziele sind pünktlich einzuhalten. Bei nicht zeitgerechter Zahlung wird eine anderweitige Belegung vorbehalten.
Bankgebühren bei Zahlung aus dem Ausland gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Überschreitung der Zahlungsziele um mehr als 7 Tage steht „Unsere Urlaubszeit“, beziehungsweise dem Vermieter, ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu (siehe auch Ziffer 7.2). Der Mieter trägt insoweit die Stornokosten gemäß Ziffer 7.2. Grundsätzlich gilt: Das Objekt wird dem Mieter nur übergeben, wenn die durch die verbindliche Buchungsbestätigung/Rechnung fälligen Mietbeträge und Nebenkosten vollständig vor Mietbeginn auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Der Zugang zum Ferienobjekt wird nur bei vollständiger Zahlung gewährt.

  1. Nebenkosten / Kurabgabe

Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die Nebenkosten für Strom und Wasser, sowie die Endreinigung und Vermittlungsgebühr in den ausgewiesenen Preisen enthalten.  Im Rechnungspreis nicht enthalten ist die jeweils zu erhebende Kurabgabe. Wir sind jedoch gesetzlich verpflichtet, für die Einziehung der Kurabgabe von jedem Mieter und seinen Mitreisenden zu sorgen. Die Einzelheiten ergeben sich ggf. aus der Buchungsbestätigung/Rechnung.

  1. Rücktritt / Umbuchungen durch den Mieter

7.1 Vor Beginn des gebuchten Termins kann der Mieter durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten/stornieren. Der Anspruch auf den pauschalierten Ersatzanspruch bleibt jedoch bestehen, auch wenn der Aufenthalt auch nicht oder teilweise nicht angetreten wird. Die Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Stornierungen sind nur für den gesamten Zeitraum möglich.
Der Mieter wird ausdrücklich darüber unterrichtet, dass ein Widerrufs-/Rücktrittsrecht nach den Regeln über den Fernabsatz nicht besteht.

7.2 Für den Fall des Rücktritts/der Stornierung besteht ein pauschalierter Ersatzanspruch, der prozentual von der vereinbarten Miete gemäß folgender Staffelung errechnet wird:

Bis 60 Kalendertage vor Mietbeginn:            20 Prozent

Bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn:            35 Prozent

Bis   8 Kalendertage vor Mietbeginn:             60 Prozent

Bis   1 Kalendertag   vor Mietbeginn:             80 Prozent

Danach und bei Nichtantritt:                        100 Prozent.

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, wenn uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

Für Buchungen, die über das Reservierungsportal von booking.com erfolgen, gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.

7.3 Kann das Ferienobjekt bei kurzfristiger Stornierung zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden, so hat der stornierende Mieter eine Mehraufwandspauschale in Höhe von 10 Prozent des Mietpreises zu leisten.
Bei einer Stornierung, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden mindestens 30,00 € pro Buchung dem stornierenden Mieter in Rechnung gestellt.
Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

7.4 Für Umbuchungen wird eine Pauschale von 50,00 € erhoben. Eine Umbuchung ist nur bei entsprechender Verfügbarkeit und bis 30 Kalendertage vor dem geplanten Mietbeginn möglich.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

  1. Rücktritt /Kündigung durch den Vermieter

8.1 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vorliegen nachfolgender Gründe kostenfrei vom Mietvertrag zurückzutreten:

Unbewohnbarkeit des Ferienobjektes, zum Beispiel durch höhere Gewalt, Wasserschaden oder Vandalismus, durch ein rechtliches Verbot oder durch eine Unzulässigkeit der Vermietung durch staatliche Stellen.

8.2 Eine Kündigung des Mietvertrages durch „Unsere Urlaubszeit“/den Vermieter ist zulässig, wenn die Durchführung des Vertrages aus Gründen, die in der Person des Mieters oder seiner Mitreisenden oder deren Verhalten liegen, für den Vermieter unzumutbar ist und der Mieter trotz einer entsprechenden Abmahnung diese Gründe nicht beseitigt. Das gleiche gilt, wenn sich der Mieter/Mitreisende in derart besonderem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kündigung aus wichtigem Grunde führt nicht zu einem Wegfall des Miet-/Ersatzanspruchs.

  1. Haftung und Pflichten

9.1 Bei mehreren Personen als Mieter genügt für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung von „Unsere Urlaubszeit“/des Vermieters, wenn sie einem der Mieter zugeht. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen des Vermittlers/Vermieters. Dies gilt auch für Kündigungs- und Rücktrittserklärungen.

9.2 Das Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl (einschließlich der Kinder) belegt werden. Eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Personenzahl ist unzulässig. Im Falle einer Überbelegung ist „Unsere Urlaubszeit“/der Vermieter berechtigt, die sofortige Abreise überzähliger Personen zu verlangen. Zudem ist „Unsere Urlaubszeit“/der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Vergütung für den Zeitraum der Überlegung zu verlangen.

9.3 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder ähnlichem auf dem Grundstück/Stellplatz des Ferienobjektes ist nicht gestattet.

9.4 „Unsere Urlaubszeit“/der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung für eingebrachte Sachen unter Einschluss der PKWs. Die Einbringung von Eigentum des Mieters in das Ferienobjekt, unter Einschluss der Einstellung des PKWs auf Stellplatz oder Tiefgarage, erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden am Ferienobjekt müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese. Bei oder nach Abreise festgestellte Fehlbestände oder Schäden gehen zu Lasten des Mieters und werden nachberechnet.

9.5 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sollte der Mieter alles Zumutbare unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Soweit möglich sollte „Unsere Urlaubszeit“ oder der vor Ort benannte Ansprechpartner ohne zu zögern informiert werden. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes, gegenüber den vorgenannten Stellen in Textform anzuzeigen; ggf. sollte zunächst eine mündliche/telefonische Nachricht übermittelt und eine Anzeige in Textform alsbald nachgeholt werden.
Soweit zumutbar, ist „Unserer Urlaubszeit“/ dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe zu gewähren. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Mieters, soweit eine dem Mieter zumutbare Abhilfe möglich gewesen wäre.

9.6 Während der Mietzeit obliegt dem Mieter die laufende Reinigung. Bei der Abreise ist das Ferienobjekt vom Mieter besenrein zu übergeben. Dies schließt die Reinigung des Geschirrs, der Bestecke und Kochutensilien, die Entleerung des Kühlschrankes, die Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe mit ein. Geschirrspüler sind auszuräumen. Diese Pflichten gelten unabhängig von der nachfolgenden Endreinigung. Bei nicht ordnungsgemäßer/rechtzeitiger Rückgabe ist „Unsere Urlaubszeit“/der Vermieter berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

  1. Internetnutzung

10.1 Soweit im Ferienobjekt ein Internetzugang vorhanden ist, kann dieser durch den Mieter und seine Mitreisenden während des Aufenthaltes mit genutzt werden. Für die Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Eine Nutzung durch Dritte oder die Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt.

10.2 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz, Firewall oder Kryptografie-Routinen stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich zur Einhaltung der rechtlichen Regelungen, insbesondere werden diese jegliche Rechtsverletzung bei der Nutzung vermeiden, also zum Beispiel kein Filesharing betreiben, keine Gesetze oder Rechte Dritter (Urheberrechte) verletzen. Der Mieter stellt „Unsere Urlaubszeit“/den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen/drittverletzenden Nutzung des Internets oder entgegen dieser Vereinbarung beruhen. Der Mieter hält „Unsere Urlaubszeit“/den Vermieter auf erstes Anfordern frei; dies bezieht sich auch auf die Kosten der Rechtsverteidigung.

  1. Verhalten des Mieters und seiner Mitreisenden

11.1 Die Hausordnung unter Einschluss der Ruhezeiten ist einzuhalten.

11.2 Das Abstellen oder Lagern von Fahrrädern, Strandspielzeug, Kinderwagen und ähnlichem ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen zulässig. Insbesondere Flure, Gänge und Treppen sind unbedingt freizuhalten.

11.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art nicht gestattet. Bei Ferienobjekten, bei denen Hunde ausdrücklich erlaubt sind, sind diese bei der Buchung anzugeben. Wir behalten uns die Geltendmachung eines Aufpreises sowie einer erhöhten Reinigungsgebühr ausdrücklich vor. Hunde sind nicht in/auf den Betten oder auf Möbelstücken gestattet.

11.4 Das Rauchen ist in allen Ferienobjekten untersagt.

11.5 Das Laden von Elektroautos ist ausschließlich möglich, soweit es einen ausgewiesenen Ladeanschluss für Elektroautos gibt. Die anfallenden Stromkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit keine KFZ-Ladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektroautos strengstens untersagt.

  1. Kontrolle von Ausweisen und anderen Dokumenten

Soweit durch Auflagen oder Anordnungen einer Behörde oder aufgrund von geltenden Gesetzen eine Kontrolle von Ausweisen oder Dokumenten erforderlich ist, erklären sich der Mieter und seine Mitreisenden damit einverstanden. Bei einem Widerspruch kann dem Mieter und seinen Mitreisenden das Ferienobjekt nicht übergeben werden. Dies führt nicht zu einer kostenlosen Stornierung.

  1. Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, sind allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich und werden zur Vertragserfüllung auf Grundlage der DGSVO erhoben. Über die Rechte informiert unsere vollständige Datenschutzerklärung, die unter https://unsere-urlaubszeit.de/datenschutz/ zu finden ist.

  1. Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) betreibt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

 

  1. Haftungsbeschränkung

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters und seiner Mitreisenden gegen „Unsere Urlaubszeit“, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Gesundheits- oder Körperschäden aufgrund einer von „Unsere Urlaubszeit“ zu vertretenden Pflichtverletzung, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch „Unsere Urlaubszeit“.

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen, ebenso wie mündlich getroffene Nebenabreden, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

Marschacht, 02.06.2021